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   VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19.KS   

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VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19.KS (https://dejure.org/2020,8209)
VG Kassel, Entscheidung vom 26.02.2020 - 1 K 124/19.KS (https://dejure.org/2020,8209)
VG Kassel, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS (https://dejure.org/2020,8209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, § 46 BLV
    Anforderungsprofil der Bundespolizei rechtswidrig, wenn zwei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit gefordert werden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Der Dienstherr muss Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, juris Rn. 19).

    Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils hängen von dem Inhalt ab, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11, juris Rn. 18) und muss durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, juris Rn. 32).

    Vor dem Hintergrund des Laufbahnprinzips ist die Verengung des Bewerberfeldes durch das Anforderungsprofil rechtfertigungsbedürftig (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, BVerwGE 147, 20 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14, juris Rn. 31).

    Diese dem Organisationsermessen zuzuordnende Entscheidung unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14, juris Rn. 26; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 , juris Rn. 16 ).

    Im Vergleich der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2011 zu der vom 20. Juni 2013 ergibt sich deutlich, dass die Ausnahmeregelung zur Zulässigkeit von Anforderungsmerkmalen restriktiv zu werten ist (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 26).

    Darüber hinaus ist die Rechtsprechung zur eingeschränkten Zulässigkeit konstitutiver Anforderungsmerkmale (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, juris, und Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14, juris) neuer als die von genannten Oberverwaltungsgerichten in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2011; die Fortentwicklung der Rechtsprechung darf nicht unberücksichtigt bleiben.

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Vor dem Hintergrund des Laufbahnprinzips ist die Verengung des Bewerberfeldes durch das Anforderungsprofil rechtfertigungsbedürftig (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, BVerwGE 147, 20 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14, juris Rn. 31).

    Diese dem Organisationsermessen zuzuordnende Entscheidung unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14, juris Rn. 26; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 , juris Rn. 16 ).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - noch einmal hervorgehoben, indem es dort ausführt, dienstpostenbezogene Ausnahmeanforderungen könnten sich aus dem Erfordernis bestimmter Fachausbildungen ergeben oder es seien im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung besondere Qualifikationsanforderungen an die künftigen Stelleninhaber zu stellen (juris, Rn. 28).

    Darüber hinaus ist die Rechtsprechung zur eingeschränkten Zulässigkeit konstitutiver Anforderungsmerkmale (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, juris, und Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14, juris) neuer als die von genannten Oberverwaltungsgerichten in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2011; die Fortentwicklung der Rechtsprechung darf nicht unberücksichtigt bleiben.

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils hängen von dem Inhalt ab, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11, juris Rn. 18) und muss durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, juris Rn. 32).

    Die Beklagte kann sich zur Rechtfertigung ihrer Annahme, es liege bei der streitgegenständlichen Ausschreibung vom 21. Februar 2018 eine gerechtfertigte Ausnahme vom Verbot der Verwendung nicht-konstitutioneller Anforderungsmerkmale vor, nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11, NVwZ-RR 2012, 241 oder juris) berufen.

    (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11, juris Rn. 35).

  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 1 B 1830/17

    Erfahrung auf einem Dienstposten als konstitutives Merkmal eines

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Zweifelhaft ist dies auch beim Kriterium einer "zweijährigen Erfahrung im Dienst", "im Umgang mit Bundes- und Landespolitikern sowie ausländischen Staatsgästen" (Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 , juris Rn. 17 ).

    Diese dem Organisationsermessen zuzuordnende Entscheidung unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14, juris Rn. 26; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 , juris Rn. 16 ).

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann also verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen, die durch Art. 33 Abs. 2 GG bzw. die zu seiner Konkretisierung ergangenen einfachgesetzlichen Vorschriften gedeckt sind, zurückgewiesen wird (BVerwG, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 WDS-VR 7/19, juris Rn. 19; Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19, juris Rn. 21).

    Der pflichtgemäßen Beurteilung des Dienstherrn ist es überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Aussichten des unterlegenen Bewerbers, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, so gestaltet sind, dass seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02, juris).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Die Chancen eines Bewerbers auf Auswahl in einem erneuten Auswahlverfahren können demnach auch dann noch offen sein, wenn mehr für die Auswahl des Konkurrenten spricht (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15, juris Rn. 20; st. Rspr. der Kammer in sog. Konkurrentenverfahren, vgl. VG Kassel, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 1 L 2737/19.KS, n. v.).
  • BVerfG, 12.07.2019 - 2 BvR 612/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beschränkung des Zugangs zu Leitungsämtern auf

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Weder das Personalentwicklungskonzept noch der Dienstherr dürfen sich aber über die grundgesetzliche Regelung des Art. 33 Abs. 2 GG hinwegsetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19, juris Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Allerdings muss sie in diesem Fall anhand einer Ausschärfung der Einzelmerkmale zunächst feststellen, ob beide Bewerber im Hinblick auf das Statusamt im Wesentlichen gleich gut sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 2 BvR 1558/16, Rn. 21).
  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

    Auszug aus VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19
    Ist das durchgeführte Auswahlverfahren oder die getroffene Auswahlentscheidung objektiv rechtswidrig, sind subjektive Rechte des Bewerbers (vgl. § 113 Abs. 1 und 5 VwGO) schon dann verletzt, wenn es jedenfalls möglich erscheint, dass der unterlegene Beförderungsbewerber bei einer rechtsfehlerfreien Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählt würde (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. September 2013 - 1 B 1505/12 , juris Rn. 3 , und vom 14. Juni 2018 - 1 B 2345/17 , juris Rn. 19 ).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 1 B 112/19

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Verwirkung; Vorbeurteilungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15

    Anforderungsprofil im Auswahlverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 1 B 67/15

    Nachweis der fehlerhaften Besetzung einer Dienststelle mit einem Konkurrenten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 1 B 58/10

    Bewertungsmangel einer anlassbezogenen Beurteilung bei fehlender

  • VGH Bayern, 25.08.2017 - 6 CE 17.1550

    Kein Anordnungsgrund, wenn das rechtmäßige Anforderungsmerkmal einer gewissen

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2017 - 5 ME 23/17

    Anforderungsmerkmal; Anforderungsprofil; Auswahlverfahren; fakultativ;

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2016 - 1 A 839/15

    Ausschreibung eines Dienstpostens im Auswahlverfahren hinsichtlich

  • OVG Sachsen, 30.10.2019 - 2 B 243/19

    Stellenbesetzung; konstitutives Anforderungsmerkmal; Befähigung zum Richteramt

  • VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

  • VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Konkurrentenstreitverfahren nach Ernennung

  • VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21
    Ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 WDS-VR 7.19 -, juris Rn. 23; VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 37 ).

    Diese Kandidaten müssen nicht weiter in einen Eignungs- und Leistungsvergleich einbezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 23 unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris Rn. 17 und 30, und vom 6. April 2006 - 2 VR 2.05 -, juris Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 14 ; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 6 CE 21.1278 -, juris Rn. 16; VG Kassel, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 L 841/21.KS -, n. v., und Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 39 ).

    Vielmehr muss - im Falle eines Prozesses auch durch das Gericht - ohne einen der Einstellungsbehörde obliegenden, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum entweder bejahend oder verneinend festgestellt werden können, ob der Bewerber das Merkmal erfüllt (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 42 ).

    Zweifelhaft ist dies auch beim Kriterium einer "zweijährigen Erfahrung im Dienst", "im Umgang mit Bundes- und Landespolitikern sowie ausländischen Staatsgästen" (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, juris Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 15 ff.; VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 42 ).

    Geboten ist somit im Hinblick auf Anforderungsmerkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen, eine Einbeziehung eines jeden Bewerbers in das eigentliche Auswahlverfahren (vgl. VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 43 ).

    Das Organisationsermessen des Dienstherrn findet dort seine Grenze, wo seine abstrakten Regelungen sich - gemessen an den Zielen des Art. 33 Abs. 2 GG - als willkürlich erweisen oder sachfremde Erwägungen enthalten (vgl. VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 55 ).

    Die beschließende Kammer hat in einer ähnlich gelagerten Fallkonstellation, bei der ein Dienstposten "Sachbearbeiter/-in Dauerdienst im Referat 11 - Führungs- und Lagedienst" beim Bundespolizeipräsidium Potsdam nach der Besoldungsgruppe A 10-12 BBesO ausgeschrieben und in der Ausschreibung als konstitutives Merkmal "[...] c) mindestens zwei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen im gehobenen Polizeivollzugsdienst gem. Ziffer 9.1.2.3 Personalentwicklungskonzept (PEK) und der dazugehörigen Anlage nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit [...]" festgelegt worden war, entschieden, dass dieses Erfordernis einer zweifachen Vorverwendung ein nicht zulässiges konstitutives Kriterium darstellt (vgl. VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 47 ff.).

  • VG Kassel, 13.01.2023 - 1 L 944/22

    Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt

    Diese Kandidaten müssen nicht weiter in einen Eignungs- und Leistungsvergleich einbezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 23 unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris Rn. 17 und 30, und vom 6. April 2006 - 2 VR 2.05 -, juris Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 6 CE 21.1278 -, juris Rn. 16; VG Kassel, Beschlüsse vom 17. März 2022 - 1 L 1830/21 -, juris Rn. 63, vom 16. Juli 2021 - 1 L 841/21.KS -, n. v., und Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 39).

    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für das konkrete Amt oder den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 WDS-VR 7.19 -, juris Rn. 23; VG C-Stadt, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 37).

    Vielmehr muss - im Falle eines Prozesses auch durch das Gericht - ohne einen der Einstellungsbehörde obliegenden, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum entweder bejahend oder verneinend festgestellt werden können, ob der Bewerber das Merkmal erfüllt (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG Kassel, Beschluss vom 17. März 2022 - 1 L 1830/21 -, juris Rn. 66, und Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 42).

    Hierzu gehören etwa persönlichkeitsbezogene Merkmale, die voraussetzen, dass der Dienstherr diesbezüglich ein Werturteil trifft (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, juris Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 15 ff.; VG Kassel, Beschluss vom 17. März 2022 - 1 L 1830/21 -, juris Rn. 66, und Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 42).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2023 - 1 B 612/22

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten durch Ausschluss von

    Der Ansicht des Verwaltungsgerichts Kassel (Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris), die Verwendungsbreite sei kein konstitutives Anforderungsmerkmal, sei nicht zu folgen.

    Das Verwaltungsgericht Kassel habe in zwei Entscheidungen vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris, und vom 17. März 2022- 1 L 1830/21.KS -, juris, ausführlich dargestellt, dass bzw. warum je eine mit der auch hier streitgegenständlichen Fallkonstellation vergleichbare Fallgestaltung auf einem nicht zulässigen Auswahlmerkmal beruhe.

  • VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22

    Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in

    Zur weiteren Begründung zitiert das Verwaltungsgericht seine Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS - betreffend den Dienstposten "Sachbearbeiter/-in Dauerdienst im Referat 11 - Führungs- und Lagedienst" beim Bundespolizeipräsidium Potsdam nach der BesGr.
  • VG Kassel, 23.06.2021 - 1 L 2370/20

    Führungseignung als konstitutives Merkmal einer Auswahlentscheidung

    Vielmehr muss - im Falle eines Prozesses auch durch das Gericht - ohne einen der Einstellungsbehörde obliegenden, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum entweder bejahend oder verneinend festgestellt werden können, ob der Bewerber das Merkmal erfüllt (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris).
  • VG Regensburg, 07.04.2021 - RN 1 E 21.145

    Dienstposten, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Besoldungsgruppe, Beamter,

    Auf die Frage, ob es sich bei dem konstitutiven Anforderungsprofil c) in der Stellenbeschreibung überhaupt um ein zulässiges Anforderungsprofil handelt, kommt es daher - weil die Antragstellerin dieses Anforderungsmerkmal erfüllt - nicht mehr streitentscheidend an (dagegen VG Kassel, U. v. 26.2.2020 - 1 K 124/19.KS - juris Rn. 46 ff., das bereits die Forderung von zwei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit im PEK als konstitutives Anforderungsmerkmal für unzulässig hält; a.A. BayVGH, B. v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 13 ff.).
  • VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23

    Hochschulausbildung als konstitutives Anforderungsprofil

    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für das konkrete Amt oder den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 WDS-VR 7.19 -, juris Rn. 23; VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 37).
  • VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beförderungsrunde

    Vielmehr dürfte es sich im Grundsatz um ein Kriterium handeln, dass erst im Bewerbervergleich zum Zuge kommen kann (so auch zur Beförderungsvoraussetzung von zwei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen bei der Bundespolizei: VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS - Rn. 72, juris).
  • VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für das konkrete Amt oder den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 WDS-VR 7.19 -, juris Rn. 23; VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS -, juris Rn. 37).
  • VG Kassel, 09.04.2020 - 1 L 444/20

    Einen Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle trifft eine Obliegenheit zur

    Indes besteht für Bewerber um ein Beförderungsamt nur ein Anspruch auf ein sachgerechtes Verfahren, nicht auf die Ernennung (VG B-Stadt, Urteil vom 26. Februar 2020 - 1 K 124/19.KS , zur Veröffentlichung vorgesehen).
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